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Jugendschutz:

Download Erziehungsvollmacht

 

 

Mit Betreten unserer Räumlichkeiten akzeptieren Sie ausdrücklich unsere am Eingang , an der Außentüre ausgeschilderten Geschäftsbedingungen.

Sollten Sie mit diesen , z.B. auch nur in einzelnen Punkten nicht einverstanden sein, müssen wir Ihnen leider ausdrücklich den Zutritt zu den Räumlichkeiten untersagen.

 

 

Auszug aus unseren Geschäftsbedingungen:

 

EINLASSBEDINGUNGEN

 

Dresscode

Kein Einlass mit ungepflegtem Erscheinungsbild

 

Bitte halten Sie beim Betreten an der Kasse Ihren Ausweis bereit, kein Zutritt ohne Ausweisdokument. 

 

Sie zahlen bei uns zentral an der Kasse beim Verlassen des Hauses und können in bar oder mit EC-Karte(Pin) bezahlen.

Zu diesem Zweck erhalten Sie beim Betreten eine Abrechnungskarte mit Wert 60.- € + Eintrittsgeld in Form einer Kreditkarte auf der Ihre in unserem Hause in Anspruch genommenen Leistungen zunächst kreditorisch verbucht werden. (nur bei entsprechender Bonität , sonst Vorauskasse)

 

Der Mindestverzehr beträgt  3 Euro.

Mindestverzehr bedeutet, es wird Ihnen auf jeden Fall mindestens ein kostenpflichtiges Getränk in Höhe von 3€ in Rechnung gestellt.

Der Eintrittspreis ist an der Kasse ausgeschildert.

Bei Verlust der Karte wird der Maximalwert in Rechnung gestellt.

Bei uns nicht bekannten Gästen, zweifelhafter oder nicht nachweisbarer Bonität kann beim Betreten ein Sicherungsbetrag in Höhe des maximalen Wertes der Karte + 50% bis zum Verlassen des Hauses verlangt werden. Nicht verbrauchte Beträge werden zurückerstattet.

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Gutscheinaktionen:

Es ist immer nur eine Gutscheinaktion möglich, keine Kombinationsmöglichkeit.

z.B. freier Eintritt oder  Einlösung von Getränkegutscheinen oder Einlösung von Getränkeguthaben etc.

Zur Einlösung von Gutschriften, Guthaben etc.  müssen wir Ihre Daten als Begünstigter aus steuerrechtlichen Gründen festhalten.

 

Sämtliche Räumlichkeiten und Grundstücke sind videoüberwacht.

In unserem Auftrag in unseren Räumen gefertigte Fotografien (auch von Personen) dürfen  unsererseits veröffentlicht werden.(besonders für Werbezwecke)

Diese Regelung ist elemtarer Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen.

 

 

Der Einlass ab 16 Jahren:

Einlass ab 16 Jahre. Download Erziehungsvollmacht

 

• Der Aufenthalt für Gäste unter 18 Jahre ist nur bis 24 Uhr gestattet.

• Gäste im 16. Lebensjahr können unter Aufsicht eines Personenfürsorgeberechtigten unser Haus auch länger als 24 Uhr besuchen. Der Personenfürsorgeberechtigte übernimmt die Erziehungsaufgaben voll und trägt die ganze Verantwortung für den Jugendlichen und dessen Handlungen und die Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.

Das Betreten der Cherrys Erlebnisgastronomie-Kneipe (Raucherlokal) ist Personen unter 18 Jahren strikt verboten!

Auf Grund unseres Abrechnungssystemes ist die Abgabe von nichterlaubten Alkohol unsererseits an Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen.

Die Weitergabe von unerlaubtem Alkohol von Gästen über 18 Jahren an minderjährige Personen müssen wir mit sofortigem Hausverbot ahnden.

Ist der Personfürsorgeberechtigte nicht ein Elternteil, muß uns die Personenfürsorgeübertragung schriftlich auf unserem Formular nachgewiesen werden. Wir akzeptiern nur vollständig ausgefüllte Formulare mit Kopie des Personalausweises des unterschreibenden Elternteils.

 

 

Die erziehungsbeauftragte Person übernimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personenfürsorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer die Aufgaben der Erziehung.

Sie muss volljährig, im Sinne des Gesetzes, sein. Hinweise für personenfürsorgeberechtigte Personen (Eltern)

• Sie sollten die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr natürlich auch vertrauen können. 

Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (z.B. Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.

• Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, in schriftlicher Form – mit auf Kopie Ihres Ausweises und auf unseren Formularen aus.

• Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!

• Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!

• Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Beaufsichtigung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht möglich.

• Es gilt: Eltern haften für Ihre (Jugendlichen/ Kinder) Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch

hinsichlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweiseauf den Beauftragten übertragen.

 

Störfall:

Wird durch Ihr störendes Verhalten der Einsatz unserer Security mit anschließenden Hausverbot notwendig, erheben wir pro betroffener Person eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50.- €.

Wird der Einsatz der Polizei durch Störendes Verhalten notwendig erhöht sich dieser Betrag auf 100.- €. Weitere Schadensansprüche behalten wir uns vor.

Werden durch Ihr Verhalten Videosichtungsarbeiten in unserer Überwachungsanlage notwendig, berechenen wir einen Stundenbetrag in Höhe von 70.- € pro angefangener Stunde.

 

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AB 7.7. wieder


 

 JEDEN MITTWOCH

19°° bis 23°°Uhr

  

PALAZZO Ü30 Programm

Tanzbar Discofox

ab 19°° Uhr Disco Fox Workshop

mit Tanzlehrer Manfred Mauermann und seinem Team

 

Einlass nur mit Anmeldung auf

www.dance-chance.de

 

NEUESTE BILDER

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Bilder Galerien

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Unser Technikteam sucht Verstärkung

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